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Die KandidatInnen von Bündnis90/Die Grünen setzen sich nachdrücklich für eine dem Aufwand angemessene Entschädigung der zukünftigen Mandatsträger ein.
Den Stadtverordneten steht nach § 30 Absatz 4 der Kommunalverfassung eine angemessene Entschädigung ihres Aufwandes zu Nach der jetzigen Entschädigungssatzung (beschlossen im März 2002) wurden die Obergrenzen der damals bestehenden Kommunalaufwandsentschädigungsverordnung eingesetzt. Zusätzlich wird ein Sitzungsgeld gezahlt, und die Fahrtkosten werden entsprechend Reisekostenrecht vergütet.
So resultiert ein Haushaltsansatz für 2008 von immerhin 108.000 Euro für die Zahlung der Aufwandsentschädigung.
Darunter fallen die Ausgaben für jeden Stadtverordneten, sie erhalten 85 Euro je Monat. Der Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung erhält zusätzlich noch 300 Euro je Monat. Üppig fallen auch die Entschädigungen der Ortsbürgermeister aus, deren Aufgaben im § 46 der Kommunalverfassung geregelt sind. Zum Beispiel erhalten die Ortsbürgermeister der Ortsteile Beelitz und Fichtenwalde je Monat 780 bzw. 665 Euro zusätzlich. Das zusätzlich gezahlte Sitzungsgeld beträgt für alle 13 Euro je Sitzung.
Die Kommunalaufwandsentschädigungsverordnung mit ihren Obergrenzen wurde im März 2003 aufgehoben. Danach gilt nur noch die Regelung der Kommunalverfassung, „angemessene“ Entschädigungen zu zahlen. Diese sind auf Grund des tatsächlichen Aufwands zu ermitteln und können danach auch pauschal gezahlt werden.
Bündnis 90 / Die Grünen sind der Auffassung, dass die gezahlten Aufwandsentschädigungen zu hoch sind und nicht am tatsächlichen Aufwand orientieren. Ein Vorstoß der Grünen-Fraktion in der alten Stadtverordnetenversammlung, mit der Entschädigungszahlung den tatsächlichen Aufwand abzugelten, fand leider keine Mehrheit.
Unser Ziel ist es daher, nach einer mehrmonatigen Ermittlung des tatsächlichen Aufwands, gegebenenfalls mit einer geeigneten Stichprobe, neue pauschale Entschädigungssätze zu ermitteln und die Satzung entsprechend anzupassen.
Die eingesparten Mittel sollen in Bildungsprojekte oder in die Realisierung von LAGA-Projekten investiert werden.
Des Weiteren soll die neue Satzung auch einen Aufwand für die Kinderbetreuung entschädigen, um jungen Eltern eine uneingeschränkte Mandatsausübung zu ermöglichen.